Pädagogische/r Assistent:in mit Fachausbildung

VIANOVA ist ein Elternverein der unterschiedlichste Assistenzdienste für Menschen mit und ohne Behinderung anbietet. Motiv unserer Arbeit ist die Anerkennung von Vielfalt und Heterogenität. Mit unseren Assistenzangeboten unterstützen wir Menschen auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung.

Derzeit suchen wir

eine PÄDAGOGISCHE ASSISTENTIN bzw. einen PÄDAGOGISCHEN ASSISTENTEN mit Fachausbildung

für die Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Umfang von 10-30 Stunden pro Woche mit Option auf Vollzeit.

DIE AUFGABEN DER ASSISTENTIN/DES ASSISTENTEN UMFASSEN: 

  • Durchführung der Assistenz nach einem Handlungsplan
  • Digitale Dienstbuchführung und Dokumentation
  • Teilnahme an Reflexionen, Teambesprechungen und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Bereitschaft zur Stundenübernahme auch in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen

VORAUSSETZUNGEN sind für uns eine Ausbildung im Bereich der Behindertenpädagogik, -begleitung (SOB), Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften, Psychologie oder einer anderen vergleichbaren Ausbildung. Auch Bewerber:innen aus dem Gesundheitsbereich wie z.B. Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger:in sind willkommen.

Wir erwarten von Ihnen eine hohe soziale Kompetenz und Erfahrungen in der Begleitung von Menschen mit Behinderungen, bzw. die Bereitschaft diese Erfahrungen nachzuholen.
Aufgrund der ländlichen Region ist ein Führerschein und eigener PKW unbedingt erforderlich. 

Weitere Informationen bei Mag.a Angela Woldrich 05672/62486.

Bewerbungen schicken Sie bitte:

per email an angela.woldrich@vianova-austria.at

oder per Post an
VIANOVA
Planseestr. 13
A-6600 Reutte

mit dem Stichwort “Bewerbung”

Das Mindestentgelt für die Stelle als PÄDAGOGISCHE/R ASSISTENTIN/ASSISTENT beträgt nach SWÖ Kollektivvertrag Gruppe VI/1 € 2.460,60 brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung (37 WStd.). Eine höhere Entlohnung ist abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten und zusätzlichen Qualifikationen.

Online Petition: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch das TTHG

Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch das Tiroler Teilhabegesetz

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und
Menschen mit geistigen Einschränkungen zu den Verlierern des Tiroler Teilhabegesetzes vom
13.12.2017 zählen. Das führt dazu, dass das Teilhabegesetz dem Bundesgesetz zum
Diskriminierungsverbot und der Verfassung Artikel 7, welcher allen Österreichischen Bürgern die freie
Wahl ihres Wohnortes garantiert, widerspricht. Was dem Grundsatz, dass das Landesgesetz dem
Bundesgesetz untersteht, nicht entspricht.

Bitte unterstütze auch du unsere Petition und klicke auf den grünen Daumen!
https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/petition/petitionList.xhtml