Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch das Tiroler Teilhabegesetz
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und
Menschen mit geistigen Einschränkungen zu den Verlierern des Tiroler Teilhabegesetzes vom
13.12.2017 zählen. Das führt dazu, dass das Teilhabegesetz dem Bundesgesetz zum
Diskriminierungsverbot und der Verfassung Artikel 7, welcher allen Österreichischen Bürgern die freie
Wahl ihres Wohnortes garantiert, widerspricht. Was dem Grundsatz, dass das Landesgesetz dem
Bundesgesetz untersteht, nicht entspricht.
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