Mit 1. Juli trat das lang erwartete Erwachsenenschutzgesetz in Kraft, Diese neue Regelung stellt für alle Betroffenen (bisher “Besachwalterten”) eine deutliche Verbesserung dar, da es den Menschen mit Behinderung ein möglichst hohes Maß an Autonomie und Selbstbestimmung zusichert. Der Wille der vertretenen Person soll in jeder Hinsicht bestmöglich verwirklicht werden.
Getragen wird das neue Gesetz von vier Säulen: der Vorsorgevollmacht, der gewählten, der gesetzlichen und der gerichtlichen Erwachsenenvertretung.
Herzlichen Dank an Dr. Klaus Messner, Richter am Bezirksgericht Reutte, der uns und vielen Interessierten in seinem Vortrag aufzeigte, was sich durch das Erwachsenenschutzgesetz wirklich ändert und worauf in Zukunft geachtet werden muss.