Handbuch

Handbuch für Mitarbeiter*innen

Stand 06/2023

Prolog

Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter!

Dieses Handbuch hat das Ziel, Informationen für alle Mitarbeiter*innen zusammen­gefasst zur Verfügung zu stellen. Wir versuchen, dieses Handbuch so aktuell wie möglich zu halten. Dies ist in den momentanen Zeiten nicht so einfach.

Wir bitten euch, regen Gebrauch von dem Handbuch zu machen und laden euch ein, uns Rückmeldungen zu geben, solltet ihr ungenaue oder unverständliche Beschreibungen finden.

Für Fragen oder Rückmeldungen steht euch gerne Andrea Mair zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Organisatorisches und Rechtliches

Aufbau von VIANOVA

Organigramm Vianova
Organigramm VIANOVA

VIANOVA ist ein Elternverein und hat einen sehr aktiven Vorstand, welcher sich monatlich trifft, um mit der Geschäftsführung neben den finanziellen Angelegenheiten auch intensiv pädagogische Fragestellungen zu diskutieren.

Die Geschäftsführerin Angela Woldrich wird bei der Umsetzung ihrer Aufgaben vom Leitungsteam unterstützt. Dies setzt sich zusammen aus der wirtschaftlichen Leiterin Andrea Mair, der pädagogischen Leiterin Ruth Vogler und dem Fach­bereichsleiter Arbeit Bernd Drexel.

Die Pädagogische Leitung hat, zusätzlich zu ihren Aufgaben als Prozessbegleiterin einzelner Klient*innen, die Aufgabe, alle Angebote/Projekte von Vianova pädagogisch zu begleiten bzw. weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund führt sie u.a. Mitarbeiter*innengespräche, welche mindestens 1mal im Jahr mit jeder/m Mitarbeiter*in stattfinden. Ruth Vogler ist weiters zuständig für das Projekt ADA (REHA-Maßnahme).

Der Fachbereichsleiter Arbeit – Bernd Drexel – ist zuständig für alle Projekte rund um das Thema Arbeit und Beruf. Dies sind insbesondere die NEBA-Projekte (AA, BAS und JC), welche über das Sozialministerium finanziert werden.
Bernd Drexel hat zusätzlich die Verantwortung für die Familienberatungsstelle.

In David Thurners Zuständigkeitsbereich fallen die Projekte MIT und PAA (Land Tirol).

Die Verantwortung für die Aufgaben im Kinder-und Jugendbereich hat Melanie Bailom.

Ramona Triendl ist Hauptverantwortlich für das Thema “Wohnen”.

Die Prozessbegleiter*innen haben die Aufgabe, für den/die von ihm/ihr begleitete/n Klient*in, orientiert an seinem/ihrem Bedarf ein personenzentriertes Gesamtkonzept an Maßnahmen zusammenzustellen und sind für den gesamten Prozess (Bedarfserhebung, Handlungskonzept, Anträge, Assistenzplanung, Begleitung, Dokumentation, Reflexion, …) zuständig.

Zu ihren/seinen Aufgaben gehören auch die Auswahl, Schulung und Begleitung der Assistent*innen. Die Prozessbegleiter*innen treffen sich wöchentlich in einer Sitzung, um gemeinsam diese Prozesse abzustimmen und Dienstpläne zu besprechen.

Personenzentrierte Darstellung

Finanzielle Rahmenbedingungen

Gehaltsauszahlungen und Gehaltszettel

Die Gehälter werden im Nachhinein zum Ende des Monats ausgezahlt. Das KM Geld, die Spesen, die Sonn- und Feiertagsstunden, Nachtarbeitsstunden und der Flexibilisierungszuschlag werden im darauffolgenden Monat ausbezahlt.

Die Gehaltszettel werden per E-Mail ausgeschickt. Dafür benötigen wir aus Daten­schutzgründen eine schriftliche Genehmigung.

Durchrechnungszeitraum

Der Durchrechnungszeitraum wird über eine Betriebsvereinbarung geregelt. Aktuell beträgt er 6 Monate und die Fristen sind am 1.5. und 1.11. des Jahres.

Das bedeutet, alle Mehrstunden die zu diesem Zeitpunkt über 8 WStd. liegen, werden mit einem Zuschlag von 25 % ausbezahlt. Wenn jemand also 30 Mehrstunden hat, bekommt er/sie 22 Stunden + 25% Zuschlag ausbezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, Stunden mit 25% aufzuwerten und als Plusstunden mitzunehmen. Dies muss aber von der Geschäftsführung genehmigt werden und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Evtl. Minusstunden am Ende des Durchrechnungszeitraumes werden auf null gesetzt. Da sich Vianova diese Ausfälle nur in begrenztem Umfang leisten kann wird genau geschaut, wie Minusstunden entstehen und welche Mitarbeiter*innen evtl. nicht genug einspringen.

Zuschläge für Sonn – und Feiertage

Mit dem neuen KV gilt für Vollzeitbeschäftigte die 37-Stunden-Woche. Damit verbunden ist, dass es für Sonntage 50% Zuschlag auf den Grundlohn und für Feiertage 60% Zuschlag auf den Grundlohn gibt.

Zuschlag für kurzfristiges Einspringen

Laut SWÖ-Kollektiv-Vertrag gibt es für kurzfristiges Einspringen einen Zuschlag.

Kurzfristig bedeutet: Einspringen innerhalb von 3 Tagen.

€ 29,73 Zuschlag wenn ihr an einem freien Tag einspringt.

€ 14,84 Zuschlag wenn ihr kurzfristig einen zusätzlichen Dienst übernehmt

Auch aus diesem Grund ist es wichtig, die Monatspläne zu fixieren, weil so die freien Tage und freien ½ Tage festgelegt sind

Kilometergeld

Beim Kilometergeld unterscheiden wir:

Fahrten mit Klient*in = Dienstfahrten im Arbeitsrechtlichen Sinn
dafür bekommt ihr das amtliche Kilometergeld von derzeit € 0,42/KM vergütet. Dieses KM Geld ist steuerfrei.

Fahrten zur/zum Klient*in = keine Dienstfahrten im Arbeitsrechtlichen Sinn
dafür bekommt ihr zurzeit € 0,25/KM vergütet. Dies ist eine freiwillige Leistung von Vianova. Dieses Geld zählt zum Einkommen dazu und muss daher versteuert werden.

Fahrzeit als Arbeitszeit

Laut AK liegt die zumutbare An- und Abfahrtzeit bei 1,5 Std/Tag (bei Teilzeitkräften).
Ab 1.1.2017 können Mitarbeiter*innen, welche die 1,5 Stunden (pro 8 Stunden Arbeitszeit) im Monatsdurchschnitt überschreiten, diese Zeit als Fahrzeit auf ihre Arbeitszeit anrechnen. Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeiter*innen, diesen Anspruch schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu melden. Die Verwaltung trägt diese Zeiten in der AZE ein.

Die Entscheidung über darüber hinaus zusätzliche Fahrzeit in außergewöhnlichen Fällen liegt bei der Geschäftsführung.

Dienstnehmer*innen-Kasko

Vianova hat eine DN-Kasko abgeschlossen. Diese DN-Kasko gilt nur für Dienstfahrten (Fahrten bei denen € 0,42 entgolten wird)! Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeiter*innen, ihr Autokennzeichen bzw. etwaige Änderungen bekanntzugeben.

Der Versicherungsschutz einer DN-Kasko ist subsidiär[1], d.h. dass die private Kaskoversicherung zuerst in Anspruch genommen werden muss. Personenschäden haben nichts mit der Kasko-Versicherung zu tun, sondern sind über die private
KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Beispiel:

Ihr habt an einem fremden Auto einen Schaden verursacht:

–> eure private Haftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen.

Bei dem Unfall wurde neben dem fremden auch euer eigenes Auto beschädigt:

–> den Schaden am fremden Auto übernimmt eure persönliche KFZ-Haftpflicht­versicherung

–> ihr habt selbst eine Kasko-Versicherung: eure Kasko-Versicherung übernimmt den Schaden an eurem Auto

–> ihr habt keine eigene Kasko-Versicherung: die DN-Kasko übernimmt den Schaden

Beim Unfall wurden Personen verletzt –> eure persönliche KFZ-Haftpflichtversicherung tritt ein.

Auch bei der DN-Kasko gibt es einen Selbstbehalt.

Im Falle eines Schadens bitte immer gleich im Büro anrufen und den Unfallhergang und Schaden dokumentieren (idealerweise mit Zeugen bzw. Polizei).

Versicherung für Fahrten zum Dienstort

Die Hin- und Rückfahrten zum Dienstort (Klient*in) sind keine Dienstfahrten im arbeitsrechtlichen Sinn. Ihr erhaltet von Vianova € 0,25/KM vergütet. Dieses Geld ist eine freiwillige Leistung von Vianova, zählt zum Einkommen dazu und muss daher versteuert werden.

Für diese Fahrten gelten eure privaten KFZ-Versicherungen.

Fortbildung/Ausbildung für Mitarbeiter*innen

Vianova organisiert für alle Mitarbeiter*innen interne Fortbildungen zu verschiedenen Themen. Diese Fortbildungen sind Pflicht und werden in der Regel als Arbeitszeit abgegolten.
Mitarbeiter*innen, die eine duale Ausbildung[2] absolvieren, bekommen für die Ausbildung eine Woche Sonderurlaub/Jahr und die Hälfte der Schulkosten wird von Vianova übernommen.

Alle anderen Fortbildungen werden individuell mit jeder/m einzelnen Mitarbeiter*in ausverhandelt.

Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

Bereits konsumierte Anzahl an Fortbildungen

Pädagogische Relevanz der Inhalte für die Assistenz

Persönliche Kompetenzerweiterung oder Weitergabe an Vianova

Anstellungsausmaß

Fortbildungskosten

Zeitpunkt der Fortbildung

Vor der Anmeldung zur Fortbildung wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen,
in welcher folgende Punkte enthalten sind:

Kosten der Fortbildung (Anteil Vianova/Anteil Mitarbeiter*in)

Reisekosten (Fahrkarte, KM Geld), Übernachtung, Diäten (Anteil Vianova/Anteil Mitarbeiter*in)

Arbeitszeit und Fahrzeit (Anteil Vianova/Anteil Mitarbeiter*in)

Wenn eine Übernachtung benötigt wird bitte bei der Verwaltung melden.

Bei weiteren Fahrten nach Möglichkeit das Vianova-Auto verwenden.

Kostenersatz bei Dienstreisen und Fortbildungen

Entscheidend für alle Förderungen (Kostenersatz bzw. Dienstzeit) ist, ob es sich um eine Dienstreise/Fortbildung auf Anordnung handelt oder nicht.

Eine Dienstreise/Fortbildung auf Anordnung ist betrieblich notwendig und muss von der Geschäftsleitung genehmigt werden. In diesem Fall gelten die Regeln der Betriebsvereinbarung „Kostenersatz bei Dienstreisen/Fortbildungen“. Diese sind bei der wirtschaftlichen Leitung zu erfahren.

Supervision als Unterstützung[3]

Um euch in eurem täglichen Arbeitsalltag zu unterstützen vereinbart Vianova regelmäßige Termine mit externen SupervisorInnen. Ziel der Supervision ist es, im Einzelgespräch, im Team oder in der Gruppe berufliche Situationen zu reflektieren und euch zu befähigen, die damit verbundenen Schwierigkeiten und Herausforderungen konstruktiv zu bewältigen, Konflikte zu lösen und Veränderungsprozesse aktiv zu steuern.

Supervision bietet euch:

Reflexions- und Entscheidungshilfen bei aktuellen Anlässen

Unterstützung in herausfordernden oder belastenden Arbeitssituationen und Konflikten

Klärung und Gestaltung von Aufgaben, Funktionen und Rollen

Begleitung bei Veränderungsprozessen und deren Bewältigung

Mobbing- und Burnout-Prophylaxe

Supervision durch externe SupervisorInnen bietet Raum zur Reflexion des Arbeits­alltags und der Beziehung Klient*in-Assistent*in und stärkt die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen der Assistent*innen.

Neben den regelmäßigen Gruppensupervisionen könnt ihr anlassbezogen auch Einzel- oder Teamsupervisionen nach Rücksprache mit eurer/m Prozessbegleiter*in
in Anspruch nehmen.

Datenschutzrichtlinien

Grundsätzlich gilt, mit allen personenbezogenen Daten unserer Klient*innen vertrauensvoll umzugehen. Lasst aus diesem Grund auch keine Assistenzzettel offen in euren Autos liegen, da sie von außen leicht zu lesen sind.

Wenn ihr Informationen über Klient*innen per Signal, SMS oder Email austauscht, verwendet nur die Vornamen und falls zusätzlich notwendig, den Anfangsbuchstaben des Familiennamens der Klient*innen. WhatsApp darf für beruflichen Informationsaustausch nicht mehr verwendet werden.

Smartphones / Tablets

Da alle Assistent*innen ihre privaten Smartphones oder Tablets nutzen und dadurch auch sensible Informationen unserer Klient*innen auf den Geräten gespeichert sind (Emails, Signalnachrichten uvm.), ist es wichtig, einen Verlust oder Diebstahl eures Smartphones bzw. Tablets umgehend der Verwaltung zu melden.

Passwörter

Eure Passwörter für den Zugang zum Vianova – Server sollten den aktuellen Passwortregeln entsprechen um höchste Sicherheit zu gewährleisten. Passwörter sollten auch regelmäßig geändert werden und dürfen am Privat PC nicht gespeichert werden.

USB Sticks

Solltet ihr aus bestimmten Gründen Daten von den Rechnern im Büro auf einen USB Stick speichern müssen, dann darf dies nur auf die eigenen USB Sticks von VIANOVA getan werden. Es dürfen aus sicherheitsrelevanten Gründen auf keinen Fall private USB Sticks verwendet werden.

Messenger Signal

Dieser Dienst soll nur für einen schnellen Austausch von dringlichen Infos dienen. Bitte verwendet Signal nicht für pädagogische oder sonstige Diskussionen.

Die App Signal ist nach Internetrecherchen und Rückfragen bei diversen ExpertInnen eine sehr gute kostenlose App, die angesichts des Datenschutzes besser als zum Beispiel WhatsApp ist. Eine gute Übersicht zu Messenger-Diensten gibt dieser Artikel: https://www.chip.de/news/Sicherer-als-WhatsApp-Edward-Snowden-empfiehlt-Messenger_135258856.html

Wir bitten euch also, diese App auf euer Handy zu installieren. Falls ihr technische Probleme habt könnt ihr euch bei der Verwaltung melden. Eine Einschulung bzw. technische Unterstützung bekommt ihr bei Bedarf.

Mit dieser App wird es möglich, Privates und Berufliches deutlich zu trennen. Wenn ihr Signal nur für Vianova verwendet und auch keinen Zugriff auf eure Kontakte zulasst, könnt ihr den Dienst auch lautlos stellen, ohne privat eingeschränkt zu sein. Diese Entscheidung liegt natürlich bei euch.

Bitte trotzdem keine personenbezogenen Daten speichern und nur Vornamen und wenn nötig, Anfangsbuchstaben vom Nachnamen verwenden.

ZOOM-Sitzungen nur mit Kamera

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Teamsitzungen und weitere Sitzungen, bei denen es um Klient*innen oder sonstigen vertraulichen Themen geht, nur mit Kamera stattfinden. Wer an privaten Geräten keine Möglichkeit hat kann wie bisher ins Büro kommen oder sich ein Gerät ausleihen. Bitte unbedingt rechtzeitig melden (ein Tag vorher ist zu spät).

Ansprechpersonen

Wir möchten euch eine Orientierung geben, mit welchen Fragen ihr euch an wen
wenden könnt.

Wenn ihr Fragen zur Assistenz mit einem/einer Klient*in habt?

–> an den/die zuständige Prozessbegleiter*in

Wenn ihr Fragen zu eurem Dienstplan habt?

–> wenn es um eine/n Klient*in geht an den/die zuständige Prozessbegleiter*in

–> wenn es um den ganzen Dienstplan geht, also mehrere Klient*innen betrifft, an die Pädagogische Leitung

Wenn ihr zu viele/zu wenig Wochenstunden habt?

–> an die Pädagogische Leitung

Wenn ihr an eurem Anstellungsverhältnis etwas ändern möchtet?

–> an Angela (Geschäftsführerin)

Wenn ihr eine Fortbildung/Ausbildung besuchen möchtet?

–> an Angela

Wenn ihr Fragen zu Dienstvertrag/Versicherung/Lohnkosten habt?

–> an Andrea (Wirtschaftliche Leitung)

Wenn ihr Fragen zur AZE habt?

–> an Claudia oder Ursula (Verwaltung)

Betriebsrat

Wenn ihr Unterstützung braucht steht euch der Betriebsrat jederzeit gerne zur Seite. Einfach einen Termin vereinbaren. Der Betriebsrat setzt sich zusammen aus:

Altan Erdinc (Vorsitzender)

Daniela Hundertpfund (stellv. Vorsitzende)

Ramona Triendl (Kassenverwalterin)

Ersatzmitglied: Mariam Lunk

VIANOVA auf Instagram

@vianova_reutte

VIANOVA ist auch auf Instagram vertreten. Unsere Beiträge findet ihr unter der Adresse „instagram.com/vianova_reutte“.

Wer Ideen für Beiträge hat, kann sich gerne mit Andrea Mair oder Ramona Triendl in Verbindung setzen.

Dienstpläne

Entstehung der Dienstpläne

Wir bemühen uns, für alle Mitarbeiter*innen einen möglichst stabilen und regelmäßigen Dienstplan anzubieten. Aufgrund von Ausbildungszeiten, privaten Terminen, Urlauben und Krankenständen ist dies eine große Herausforderung, welche nur durch eure Mitarbeit gelingen kann. Im Folgenden eine kurze Beschreibung des Entstehungsprozesses:

Zeitplanung für Dienstpläne

Der SWÖ Kollektivvertrag gibt vor, dass alle Dienstpläne bis zum 14. des Vormonats fertig sein müssen. Daher bereiten wir jetzt noch früher als bisher die Monatspläne vor. Es gibt folgenden Ablauf:

Bitte schickt möglichst früh, spätestens aber Monatsende alle Termine für den übernächsten Monat, die Einfluss auf die Plangestaltung haben, per Email an den/die

zuständige/n Prozessbegleiter*in, z.B. Fortbildungen, Supervision, geplante Arzttermine, Familienfeiern, private Termine, …. Das bedeutet z.B. für den Maiplan ist dies bis allerspätestens Ende März erforderlich.

Die Prozessbegleiter*innen entwerfen auf Basis dieser Informationen pro Klient*in einen ersten Plan, der euch per Email zugeschickt wird. Auf diesen Entwurf müsst ihr immer reagieren, wenn ein Termin nicht geht, z.B.

es gibt Überschneidungen mit einer/m anderen Klient*in

ein Urlaub oder andere Termine wurden übersehen

wenn im Plan Alternativen / Fragen stehen, usw.

Die zeitliche Frist für die Rückmeldung ist abhängig von der individuellen Situation, wird aber in der Email angegeben. Wenn von euch keine Antwort kommt werten wir dies als Zustimmung. Nachträgliche Änderungen und Korrekturen sind nur in Ausnahmefällen möglich, da sie sonst zulasten eurer KollegInnen gehen, die einspringen müssen.

In der PLT-Sitzung werden die Monatspläne besprochen, Lösungen für Engpässe gesucht und letzte Korrekturen gemacht.

Spätestens am 14. des Vormonats erhaltet ihr dann automatisiert über das Dienstplanprogramm per Email euren Dienstplan und die Monatspläne eurer Klient*innen.

Diese Pläne sind dann bindend und werden nur noch bei Krankheiten (eigener oder Angehörige bzw. der Klient*innen) verändert. Diese kurzfristigen Veränderungen (innerhalb von 3 Tagen) werden von den Prozessbegleiter*innen organisiert.

Langfristige Änderungen für den laufenden Monat gibt es dann nur noch, wenn ihr selber eine Vertretung organisiert und diese vom Prozessbegleiter*in, unter Berücksichtigung der +/- Stunden und verpflichtenden Ruhezeiten, bestätigt wird.

Achtung!

Diensttausch ist nur nach Absprache mit den verantwortlichen Prozessbegleiter*innen erlaubt. Wird dies nicht beachtet, gibt es beim ersten Mal eine schriftliche Abmahnung und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung.

Nicht Anwesend am Wochenende

Insbesondere bei beliebten Wochenenden z.B. verlängerte Wochenenden oder Wochenenden mit Events ist es für die Prozessbegleiter*innen besonders wichtig zu wissen ob ihr verfügbar seid. Wenn ihr also langfristig wisst dass ihr nicht da seid, bitten wir euch um Anmeldung (gelber Urlaubszettel). Die PBs sehen dann schon bei der Planung ob es eventuell knapp wird im Team falls jemand zusätzlich kurzfristig ausfälllt.

Tagesaktueller Dienstplan

Alle Mitarbeiter*innen können jederzeit aus der AZE ihren tagesaktuellen Dienstplan abfragen und auch ausdrucken. Dies funktioniert über den Button „Dienstpläne anzeigen“ in der AZE.

Fixdienste

Es ist uns wichtig, für alle Assistent*innen möglichst viele Fixdienste (80% der Anstel­lung) zu planen.

Die restliche Zeit setzt sich zusammen aus Teamsitzungen, MA-Gesprächen und sonstigen Besprechungen, Fortbildungen und Einspringen. Da bei Vianova keine Assistenz für Klient*innen ausfällt, muss jede/r auch mal einspringen. Diese Dienste können natürlich nur zusätzlich zu den eignen Fixdiensten stattfinden. Das bedeutet, jede/r muss im Notfall auch mal an einem Tag arbeiten, an dem er/sie sonst keinen Dienst hätte.

Urlaub und Zeitausgleich

Nach SWÖ Kollektivvertrag stehen jeder/m Mitarbeiter*in mindestens fünf Wochen Urlaub zu. Je nach Dienstjahren entsprechend mehr. Nachzulesen im §16 SWÖ-KV.

Für die Beantragung eures Urlaubs bitte das gelbe Formular (beim MA-Infopoint) verwenden.

Wichtig! Urlaubsanträge müssen mindestens 2 Monate vorher beantragt werden. Bei mehr als zwei Wochen Urlaub sogar 4 Monate vorher.

Genehmigung

Alle Anträge werden in der PLT-Sitzung am Mittwoch besprochen. Sobald diese genehmigt sind bekommt ihr von der Verwaltung eine Nachricht per Signal.

Wenn es Rückfragen gibt oder der Urlaub nicht genehmigt werden kann melden sich die Prozessbegleiter*innen bei euch. Zu Ferienzeiten gibt es natürlich oft Engpässe. Wir empfehlen daher, möglichst früh euren Urlaub zu planen und einzureichen. Bitte unbedingt beachten, dass ihr auch die Tage, an denen ihr keinen Fixdienst habt, aber nicht zur Verfügung steht, eintragt.

Urlaub aus Vorjahren

Bis Ende März müssen alle Mitarbeiter*innen mindestens drei Urlaubswochen (alten + neuen Urlaub) für das laufende Jahr anmelden und der alte Urlaub sollte aufgebraucht sein.

In das nächste Jahr kann max. 1 Urlaubswoche mitgenommen werden.

Weihnachts-/Silvesterurlaub

Bei Vianova gibt es die Regel, dass jede/r Mitarbeiter*in, der/die möchte, entweder die Weihnachts- oder die Silvesterwoche frei haben sollte. Einige hätten gerne auch beide Wochen frei. Um dies zu ermöglichen bitten wir euch, euren Urlaub bis spätestens

  1. Oktober anzumelden. Dann können wir über die 2. Woche entscheiden. Falls ihr
    2 Wochen beantragt bitte auf dem Anmeldezettel deutlich markieren, welche die wichtigere Woche für euch ist.

Krankmeldungen

Im Krankheitsfall bitte sofort im Büro Bescheid sagen und, wenn kurzfristig oder am Wochenende ein Ersatz für eure Assistenz gesucht werden muss, auch den/die Prozessbegleiter*in informieren.

Ab dem ersten Tag der Erkrankung müsst ihr eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung vorlegen. Diese bekommt ihr von eurem Hausarzt. Wir bitten ausdrücklich um geschlossene Krankmeldungen (mit Anfangs- und voraussichtlichem Enddatum) . Das Original im Büro vorbeibringen (lassen). Wenn das nicht möglich ist bitte per Signal schicken und das Original zeitnah nachliefern. Nur dann können die Krankentage angerechnet werden.

Regelungen für Überstunden

Wie ihr wisst können bei Vianova die Arbeitsstunden je Woche ziemlich unterschiedlich sein (Krankheit/Urlaub Klient*in oder Kolleg*in,…) Aus diesem Grund haben wir auf Basis des Kollektivvertrages einen Durchrechnungszeitraum vereinbart, innerhalb dessen die Arbeitsstunden nur im Durchschnitt eingehalten werden müssen. Am Ende des jeweiligen Durchrechnungszeitraumes (01.05./01.11.) verbleiben 8 Stunden auf eurem Zeitkonto, der Rest wird als Mehrstunden mit einem Zuschlag von 25 % ausbezahlt.

Wochenenddienst und Nachtarbeitsbereitschaft

Vianova ist ein Verein, der Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen anbietet. Diese Dienstleistungen werden am Bedarf der Menschen mit Behinde­rungen und ihren Angehörigen angepasst. Diese Dienstleistungen können auch rund um die Uhr stattfinden.

Wer sich entscheidet bei Vianova zu arbeiten, dem muss bewusst sein, dass er auch mal am Wochenende, am Abend oder auch nachts arbeiten muss.

Es gibt Assistent*innen, die gerne am Wochenende arbeiten und welche, die möglichst nie am Wochenende arbeiten möchten. Einige sind sehr flexibel, andere nicht. Das ist verständlich, da es ja zum Glück unterschiedlichste Lebensmuster gibt. Wir bemühen uns, darauf Rücksicht zu nehmen und am besten kann uns das gelingen, wenn ihr – wie bei Dienstpläne beschrieben – rechtzeitig eure Termine ankündigt.

Nachtarbeitsbereitschaft

Der KV vom 01.01.2024 hat eine Neuerung gebracht. Unter Nachtarbeitsbereitschaft versteht man nun die Arbeitszeit von 24:00 bis 6:00 Uhr. Diese Stunden werden wie bisher mit 50% des Grundstundenlohnes abgegolten, da normalerweise die Klient*innen schlafen. Die übrigen Stunden der Nachtarbeitsbereitschaft werden mit 100 % entlohnt, für 2 Stunden bekommt ihr zusätzlich den Nachtarbeitszuschlag von € 8,86 je Stunde. Solltet ihr während der Nachtarbeitsbereitschaft aufstehen müssen und die Arbeit aufnehmen, sind bis zu 2 Stunden damit abgegolten.
Die Auszahlung des Zuschlages erfolgt im Folgemonat

Assistenzausfall

Leider kann es vorkommen, dass aus unterschiedlichsten Gründen die Assistenz kurzfristig ausfällt.

Kurzfristige Absagen sind Absagen, die ab 17 Uhr für den Folgetag gemacht werden. Die Zeit zählt, sobald der Assistent/ die Assistentin informiert wurde (per Anruf, Signal oder SMS). Bekommt der Assistent/die Assistentin vor 17 Uhr eine Absage zB. per Signal mitgeteilt, gilt dies nicht als kurzfristige Absage, ungeachtet dessen, wann die Nachricht gelesen bzw. bestätigt wird.

Es gibt dann folgende Möglichkeiten (abhängig von euren aktuellen +/-Stunden):

Entweder ihr schreibt 1 Stunde – in der AZE ist das die Tätigkeit Assistenzausfall auf Klient*in und Projekt – und könnt nach Hause gehen. Dann bitte immer im Büro anrufen und informieren.

Oder ihr kommt ins Büro, bekommt von uns eine Aufgabe und könnt dann die Zeit schreiben die ausfällt. Die Aufgaben könnten z.B. sein: Dokumentation zu Klient*innen, Doppelassistenz, Recherche zu Themen aus der Assistenz, …


Wenn Assistenz nicht abgesagt wurde und ihr z.B.
* im Büro wartet und der/die Klient*in kommt nicht
* vor der Haustür steht und der/die Klient*in öffnet nicht
* ihr seid am Arbeitsplatz und der/die Klient*in kommt nicht
* ihr steht am vereinbarten Treffpunkt und der/die Klient*in kommt nicht
* …
dann dürft ihr die gesamte Assistenzzeit wie im Dienstplan angelegt auf Assistenz schreiben. Im Kurztext unbedingt eintragen “Assistenzausfall ohne Absage”.

Voraussetzung ist, dass ihr aktiv nachgeforscht habt wo der/die Klient*in ist. Das bedeutet, mit Klient*in, Eltern, Dienstgeber,… telefonieren oder sogar hinfahren und sicherstellen dass nicht passiert ist.
Dann eine EMail an den/die Prozessbegleiter*in schicken mit der Info über Hintergründe.

Pause nach 6 Stunden

Wir müssen darauf achten, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen eingehalten werden. Informationen dazu findet ihr hier: https://www.wko.at/service/arbeitsrechtsozialrecht/Ruhepause.html.

Wenn z.B. ein/e Mitarbeiter*in von 8 – 12 Uhr arbeitet und dann direkt zum nächsten Dienst geht und von 12 – 14 Uhr arbeitet ist das ok. Wenn die Arbeitszeit aber bis 14:30 Uhr geht ist das untersagt, weil die Arbeitszeit insgesamt 6 ½ Std. beträgt. Zwischen beiden Diensten braucht es ½ Std. Pause.

Auch wenn jemand 2 Dienstgeber*innen hat, muss die Pause eingehalten werden.

Arbeitszeiterfassung (AZE)

Für die Erfassung der Arbeitszeiten gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder man kommt nach telefonischer Voranmeldung ins Büro und gibt dort seine Arbeitszeit in die AZE ein. Wem es technisch möglich ist, der kann auch von Zuhause aus auf die AZE zugreifen.

Für die Installation der digitalen Arbeitszeiterfassung am privaten PC gibt es eine
eigene Anleitung und ein persönliches Passwort. Beides bekommt ihr bei der Verwaltung. Es ist sehr wichtig, dass ihr dieses Passwort vertraulich behandelt! (Siehe Datenschutzrichtlinien)

Wir möchten euch ausdrücklich bitten, eure Arbeitszeiterfassung nicht während der Assistenzzeit zu machen. Wer von euch weder von Zuhause aus noch zu Bürozeiten eine Möglichkeit hat, die eigene AZE zu erfassen, meldet sich bitte bei Claudia. Wir finden eine Lösung!

Termine für Arbeitszeiterfassung und Unterschriften

Für die digitale Erfassung der Arbeitszeit gibt es folgende Termine:

–> die Zeit vom 1. – 14. des Monats: spätestens zum 18. des Monats

–> die Zeit vom 15. – Ende des Monats: spätestens zum 3. des Folgemonats

Die unterschriebenen Stundenzettel müssen bis 10. des Nachfolgemonats abgegeben sein.

Die Abrechnung mit unseren Fördergeber*innen ist erst möglich, wenn alle Stundenzettel eingelangt sind. Darum bitte unbedingt diese Termine einhalten!

Alle Ausnahmen müssen mit der Verwaltung (Claudia) besprochen werden. Ihr erspart Claudia und auch euch unnötiges Nachtelefonieren.

Abgabe der Assistenzzettel

Die Assistenzzettel könnt ihr im Büro bei der Verwaltung oder im Postbriefkasten am Haupteingang abgeben.

Richtiges Abmelden aus AZE und Serverzugang

Es ist sehr wichtig dass ihr euch richtig abmeldet da unser IT-System sonst keine Updates machen kann. Achtung: Ihr müsst euch immer abmelden bevor ihr das Gerät herunterfahrt (gilt für Büro und Zuhause). Wenn ihr nur das Schließen mit “X” wählt seid ihr nur getrennt und nicht abgemeldet!
Die richtige Vorgehensweise wurde bereits mehrmals mittels Mitarbeiterinfo erklärt, ihr könnt euch aber wegen der Anleitung gerne nochmal an die Verwaltung wenden.

Eintragen verschiedener Tätigkeiten

Zusätzlich zur Assistenz gibt es auch noch andere Tätigkeiten und Ereignisse. Nachstehend ist aufgelistet, welche das sind und wie sie in der AZE einzutragen sind.

Assistenzausfall

In der AZE bitte Assistenzausfall folgendermaßen schreiben:

Tätigkeit: Assistenz Ausfall

Kurztext: Grund für Absage

Auf Klient*in und Projekt

Übernimmt man anstelle der ausgefallenen Assistenz Aufgaben im Büro schreibt man folgendermaßen:

bei Tätigkeiten die sich auf eine/n Klient*in beziehen

Tätigkeit: Dokumentation und Planung

Kurztext: Art der Tätigkeit

Auf Klient*in und Projekt

handelt es sich um allgemeine Aufgaben

Tätigkeit: Allgemeine Aufgaben

Kurztext: Art der Tätigkeit

ohne Klient*in und ohne Projekt

Dienstgespräche

In der AZE bitte Dienstgespräche, z.B. mit Angela folgendermaßen schreiben:

Tätigkeit: Sitzung intern (Terminlich vereinbart!)

Art: Sonstige Sitzung

Kurztext: z.B.: Dienstgespräch mit Angela

Ohne Projekt

Einschulung bei Klient*innen

In der AZE bitte die Einschulung folgendermaßen schreiben:

Tätigkeit: Einschulung

Kurztext: Inhalt

Auf Klient*in und Projekt

Erfassung der Arbeitszeit

Die Arbeitszeiterfassung ist in der AZE eine eigene Tätigkeit und wird ohne Projekt geschrieben. Je nach Anstellung kann folgendes geschrieben werden:

0 – 8 WStd. –> 0,5 Std./Monat

9 – 24 WStd. –> 1 Std./Monat

25 – 38 WStd. –> 1,5 Std./Monat

Diese Regelung gilt vorläufig, bis wir eine neue AZE haben, welche deutlich schneller sein wird.

Fortbildungen

In der AZE bitte Fortbildungen folgendermaßen schreiben:

Tätigkeit: Fortbildung

Kurztext: Titel der Fortbildung

Ohne Projekt

Gefahrene Kilometer

Wie schon erwähnt, werden die Kilometer unterschieden in

Fahrt mit Klient*in

Diese werden in der AZE im Fenster „Fahrkosten“ unter dem Punkt „Fahrt mit Klient… Assistent“ eingetragen.

Fahrt zu Klient*in

Diese werden in der AZE im Fenster „Fahrkosten“ unter dem Punkt „An/Abfahrt … Assistent“ eingetragen.

Die Kilometer in der AZE müssen mit den Kilometern im Fahrtenbuch übereinstimmen.

Wer möchte kann in der AZE die genauen Abfahrt- und Ankunftsadressen mit Straße und Hausnummer (z.B. Reutte, Planseestraße 13) angeben. Bei Routinefahrten reicht uns aber auch der Ort (z.B. Reutte oder Mühl). Bei Fahrten innerhalb einer Ortschaft (z.B. in Reutte vom Bahnhof zum MPreis zur/m Klient*in) bitte gut überlegen, ob ein Auto wirklich erforderlich oder einfach nur bequem ist! Für Strecken unter 0,5 KM gibt es kein KM Geld (Rundung)!

Projekte

In der AZE bitte Projekte folgendermaßen schreiben:

Tätigkeit: Allgemeine Aufgaben

Auf Projekt (z.B. Kreativprojekt, LA-Challenge, etc.)

Supervision

In der AZE bitte Supervisionen folgendermaßen schreiben:

Bei einer allgemeinen Supervision:

Tätigkeit: Supervision

Ohne Projekt

Bei einer Teamsupervision[5] (Es geht um eine/n Klient*in):

Tätigkeit: Supervision

Auf Klient*in und Projekt

Teamsitzungen

In der AZE bitte alle Teamsitzungen folgendermaßen schreiben:

Tätigkeit: Sitzung intern (Terminlich vereinbart!)

Art: Teamsitzung (klientenbezogen)

Auf Klient*in und Projekt

Übergabe

Wer auf Übergabe schreiben darf wird von den jeweiligen Prozessbegleiter*innen fest­gelegt. In der AZE wird sie folgendermaßen geschrieben:

Tätigkeit: Übergabe

Auf Klient*in und Projekt

Zusätzlicher Aufwand

Wenn ihr viel Aufwand für die Planung einer Assistenz benötigt könnt ihr bei den jeweiligen Prozessbegleiter*innen nachfragen, ob und wie die Stunden in der Arbeitszeiterfassung eingetragen werden können. Dies gilt auch bei längeren Telefonaten in eurer Freizeit.

KM Erfassung im Fahrtenbuch[6]

Das Fahrtenbuch dient dazu beruflich gefahrene Kilometer (mit dem privaten Kfz) steuerlich geltend zu machen. In einem Fahrtenbuch werden alle beruflichen und privaten Fahrten erfasst. So kann der Anteil der beruflichen Fahrten ermittelt werden.

Für das Finanzamt ist es wichtig zu unterscheiden zwischen An-/Abfahrt (steuerpflichtig) und Assistenz (nicht steuerpflichtig). Das muss sichtbar sein!

Nachfolgend ein Beispiel wie das Fahrtenbuch geführt werden sollte.

Achtung: Blaupapier einlegen!

Diesem Beispiel könnt ihr entnehmen:

Im Fahrtenbuch sollten sowohl der KM Stand als auch die Gefahrenen KM ohne Kommastellen eingetragen werden. Dazu einfach am Gesamtkilometerstand orientieren. Dieser ist ohne Kommastelle.

Bei privaten Fahrten müssen keine Einzelfahrten oder Details stehen.

Der KM Stand muss fortlaufend (chronologisch) geführt werden.

Abkürzungen müssen auf der Einzelseite nachvollziehbar sein.

Fahrten mit Klient*in auch bei mehreren Zielen können in einer Zeile zusammengefasst werden (zB. Weißenbach – Reutte Umgebung – Weißenbach)

An- und Abfahrt zum Klient*in kann in einer Zeile zusammengefasst werden, wenn während der Assistenz nicht mit dem Auto gefahren wurde.

Weitere Informationen:

Die KM im Fahrtenbuch müssen mit der AZE übereinstimmen! (Auch in der AZE die KM ohne Kommastelle)

Die jeweils 1. Seiten bitte im Büro abgeben. Sie sind Voraussetzung für die
Auszahlung des KM Geldes!

Die 2. Seiten (Durchschläge) im Fahrtenbuch lassen, nicht heraustrennen.

Angefangene Seiten können weiterverwendet und im nächsten Monat abgegeben werden.

Wer verschiedene Autos verwendet, soll sich bitte bei Andrea Mair melden.

Wer eine App oder ein anderes Medium verwendet und kein Fahrtenbuch, bitte im Büro melden.

Fahrtenbücher können im Büro abgeholt werden.

Es reichen die Ortsangaben. Bei Fahrten innerhalb eines Ortes „Reutte Umgebung“

Es ist nicht erforderlich den Namen der/s Klient*in zu schreiben.

Es ist nicht erforderlich Uhrzeiten zu erfassen.

Generell gilt: es darf nur geschrieben werden, was auch tatsächlich gefahren wurde – alles andere ist Betrug!

Geteilte Dienste

Zwischen zwei Diensten darf folgendermaßen geschrieben werden:

Wenn die Unterbrechung zwischen den Diensten länger als 2 Stunden ist:

Wie bei Einzeldiensten schreiben, also von Zuhause zur/m Klient*in bzw. Einsatzort und nach Hause zurück.

Wenn die Unterbrechung zwischen den Diensten länger als 1 Stunde (und kürzer als 2 Stunden) ist:

Darf die Rückfahrt aus der Assistenz nach Hause geschrieben werden, dann aber nicht mehr die Hinfahrt zur/m nächsten Klient*in. Oder es wird die Fahrt von Klient*in zu Klient*in geschrieben.

Wenn die Unterbrechung zwischen den Diensten kürzer als 1 Stunde ist:

Darf die Fahrt von einem Dienst zum nächsten geschrieben werden.

Bei mehreren Diensten an einem Tag bitte die Hinfahrt von eurem Zuhause auf den/die erste/n Klient*in und die Rückfahrt zu eurem Zuhause auf den/die letzte/n Klient*in schreiben.

Teamsitzungen/Fortbildungen

Generell gilt, für die An-/Abfahrt zu Teamsitzungen und Fortbildungen wird kein
KM–Geld bezahlt.

Assistenzausfall

Bei einem Assistenzausfall können bei Bedarf die An- bzw. Abfahrts- KM auf „Assistenz­ausfall“ gebucht werden.

Wichtige und hilfreiche Informationen zur Assistenz

Diensttausch

Ein Diensttausch ist NUR nach vorheriger Absprache mit dem/der zuständigen Prozessbegleiter*in erlaubt. Dies muss vor der Assistenz erfolgen.

Wer ohne vorherige Absprache seinen Dienst tauscht, bekommt eine schriftliche Abmahnung und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung!

Handy-Notruf am Wochenende

In wirklich dringenden Fällen könnt ihr am Wochenende am Vianova-Handy 0676/5537450 anrufen. Falls ihr niemanden direkt erreicht unbedingt am AB eine Nachricht hinterlassen. Das Vianova Handy hat eine Rufumleitung zum Handy der PBs, wir sehen also nicht wer angerufen hat. Auch Signal oder SMS-Nachrichten werden nicht gelesen. Auch die PBs direkt bitte nur in Notfällen am Wochenende anrufen oder eine Nachricht schicken.

VIANOVA Auto

Wir haben 2 Autos (Ford Tourneo, Ford Fiesta) die unseren Mitarbeiter*innen für Dienstfahrten zur Verfügung stehen.

Nutzungsvereinbarung Dienstauto

Um die Rechtssicherheit für den Verein und die Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, muss jede/r Mitarbeiter*in die “Vereinbarung für die Nutzung eines Dienstautos” unterschreiben. Hier sind die wichtigsten Punkte für die Fahrten mit den Dienstautos geregelt. Weiters benötigen wir eine Kopie eures Führerscheins, die im Personalakt hinterlegt wird.

Reservierung

Bitte bei der Verwaltung anrufen, per Signal melden oder eine E-Mail ans Office.

Nicht über dritte Personen reservieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es dann schnell zu Missverständnissen kommt.

Info-Tafel im Büro

Im Eingangsbereich vor der Verwaltung findet ihr rechts neben der Tür die Infotafeln für die Autos. Hier steht wer das Auto hat (Assistent und Klient), die Uhrzeit und sonstige Infos zum Auto.

Standort vom Auto

Die Autos sollen über Nacht möglichst am Vianova Parkplatz stehen. Ausnahmen nur nach Absprache und diese müssen auf der Tafel stehen.

Autoschlüssel

Beim Eingang zum Fahrstuhl (außen, neben den Klingeln) ist ein Schlüsseltresor montiert. Hier sind die Autoschlüssel verwahrt. Bei Bedarf bei der Verwaltung den Code holen.

Tanken

Tanken bitte mit privatem Geld oder Karte. Danach den Beleg ins Büro (Ursula) bringen und das Geld wird euch umgehend überwiesen bzw. in bar ausgehändigt. Für die Buchhaltung benötigen wir unbedingt den Tankbeleg!

Vignette Vianova-Auto

Unsere Autos haben eine digitale Vignette. Ihr könnt also ohne Probleme über die Autobahn nach Innsbruck fahren! Wer trotzdem eine Vignette kauft, bekommt sie von uns nicht mehr erstattet.

Autopanne

Solltet ihr mit dem Dienstauto eine Panne (Unfall) haben, bitte den Ford Assistance Mobilitätsservice kontaktieren. Die Tel.Nr. findet ihr bei der Zulassung bzw. hinter der Sonnenblende. Diese organisieren einen Pannendienst bzw. Reparatur. Wird der ÖAMTC gerufen müssen die Kosten selbst getragen werden.

Wichtig

Im Auto darf nicht gegessen und getrunken werden. Leider ist es dadurch schon zu Beschädigungen gekommen, die hohe Reparaturkosten verursacht haben.

Kursraum – Assistenzbereich

Ansprechpartnerin für den Kursraum ist die Verwaltung. Ihr könnt euch an sie wenden, wenn etwas kaputt ist, neu angeschafft werden soll oder mit sonstigen Ideen/Anregungen/Problemen. Diesen Bereich bitte nur für die Assistenz verwenden. Alle Besprechungen und Sitzungen finden in den Büroräumen (kleiner Besprechungsraum, Lernstudio und Seminarraum) statt. Bei Bedarf könnt ihr euch an die Verwaltung wenden, es gibt eine Liste für die Raumeinteilung.

Verhalten in Gemeinschaftsräumen

Manchmal kommt es vor, dass sich Mitarbeiter*innen oder die von ihnen zu betreuenden Klient*innen von der Lautstärke anderer gestört fühlen. Hier gilt ein freundliches Nachfragen bei den jeweiligen Mitarbeiter*innen, selbstverständlich kann auch Hilfe angeboten werden. Dies ist kein Eingriff in eure Assistenz, sondern soll ein freundliches Miteinander fördern, so dass sich jeder in den Gemeinschaftsräumen wohlfühlen kann.

Raumeinteilung

Eine Tabelle mit der Raumeinteilung findet ihr im digitalen Ordner Allgemein (Windows- Explorer > Dieser PC > Allgemein > Raumeinteilung) Hier könnt ihr nachschauen, wann welcher Raum reserviert ist. Reservierungen dann bitte an die Verwaltung, nicht selber eintragen.

Hausschuhe

Bitte im Kursraum Hausschuhe anziehen. Ausgenommen bei einem Personentransfer (z.B.: Klient*innen vom Rollstuhl aufs Bett verlagern). Hier ist es verpflichtend, festes Schuhwerk zu tragen.

Hintereingang zum Fahrstuhl

Die Tür muss nicht manuell abgesperrt werden, da sie außen einen Knopf hat und automatisch zufällt. Zum Öffnen befindet sich links neben der Tür über der Klingel ein Zahlencode. Über diesen könnt ihr die Tür öffnen. Er hat den gleichen Code wie der Schlüsseltresor (Code gibt es bei der Verwaltung).

Angebote und Infos für Assistent*innen

Arbeitsplätze für Assistent*innen

Im Büro gibt es für euch 3 Möglichkeiten:

Arbeitsplatz 1:

Im Lernstudio (Büro 18, hinten links).

Arbeitsplatz 2:

Im Aufenthaltsraum (Büro 16, hinten rechts, wo der Fahrstuhl ist).

Arbeitsplatz 3:

Im Besprechungsraum (Büro 17, hinten Mitte)

Laptop to go

Wir haben im Büro einen Laptop, ein Notebook und ein Tablet. Diese Geräte stehen allen Mitarbeiter*innen tageweise zur Verfügung, sie müssen aber reserviert werden. Eine Tabelle mit den Reservierungen für Laptop und Co findet ihr im digitalen Ordner Allgemein. Hier könnt ihr nachschauen, wann welches Gerät reserviert ist. Reservierungen dann bitte an die Verwaltung, nicht selber eintragen.

Bibliothek

Unsere Bibliothek steht allen Mitarbeiter*innen zu Verfügung. Gerne nehmen wir Wünsche und/oder Vorschläge für neue Literatur von euch an, bitte schickt diese an office@vianova-austria.at.

Pausenraum/Aufenthaltsraum (ehem. Verwaltung)

Dieser Raum und die Büroküche kann von allen Mitarbeiter*innen verwendet werden.

Parkplätze

Für unsere Mitarbeiter*innen stehen die Parkplätze entlang der Hecke zur Verfügung (vor dem Gebäude stehend rechts). Falls kein Platz mehr frei ist könnt ihr auch in zweiter Reihe parken (Info an Verwaltung). Bitte Gehsteig unbedingt frei halten!

MA Infopoint

Im Fahrstuhlraum haben wir einen Infopoint für Mitarbeiter*innen eingerichtet. Dort findet ihr eine Infowand und einen Schrank mit folgendem Inhalt:

  1. Schublade: Hängeregister mit Urlaubsanträgen, Nachrichten für Mitarbeiter*innen, Betriebsrat, …)
  2. Schublade: Büromaterial (Papier, Stifte, Schere, …) für euch bzw. Klient*innen (nicht zum Mitnehmen)

Büro am Freitagnachmittag

Das Büro ist am Freitagnachmittag ab 13 Uhr geschlossen. In dringenden Fällen bitte am Bürohandy anrufen.

Hilfreiches für die Assistenz

Dienstausweis

Jede/r Assistent*in bekommt bei der Verwaltung einen Dienstausweis. Dieser weist euch als Assistent*in von Vianova aus und ermöglicht euch bei manchen Freizeit­einrichtungen (zB. Bergbahn, Alpentherme, Hängebrücke, usw.) als Begleitperson einer Person mit Unterstützungsbedarf einen ermäßigten bzw. freien Eintritt.

Einkaufslisten

Wenn für den Kursraum oder für andere Aktivitäten Materialien benötigt werden
(z.B. Putzmittel oder Bastelsachen) bitte in der Verwaltung melden.

Wir sammeln die Wünsche und machen dann regelmäßig einen Großeinkauf.

Fahrstuhl

Der Eingang ist am Haus rechts vorbei beim Eingang zur Werkstatt. Die Eingangstür zum Fahrstuhlbereich ist mittels eines Codeschlosses abgesperrt. Den Code hierfür erfahrt ihr bei der Verwaltung.

Schwimmkarte der Alpentherme

Assistent*innen müssen in der Alpentherme keinen Eintritt zahlen. Ihr müsst bei
Nachfrage den Assistenzausweis von Vianova vorzeigen. Wenn ihr noch keinen habt, bitte bei der Verwaltung melden.

Vianova hat eine Bonuskarte angeschafft. Das bedeutet ihr könnt für alle
Klient*innen den Eintritt über diese Karte bezahlen (es gibt 25% Ermäßigung).

Die Schwimmkarte ist in der Alpentherme an der Kassa hinterlegt.

Bitte das Geld für den Eintritt und die Belege bis spätestens zum Monatsende im
Büro abgeben. Bitte achtet darauf, ob noch genug Geld auf der Karte ist. Unter € 20,- bitte gleich bei der Verwaltung melden, damit wir die Karte wieder aufladen können.

Für einige Klient*innen übernimmt Vianova den Eintritt, in diesem Fall bitte den
Kassenbeleg zur Karte legen. Andere zahlen selbst, in diesem Fall bitte das Geld und den Kassenbeleg in die Verwaltung bringen. Ob euer Klient/eure Klientin Selbstzahler ist oder nicht erfahrt ihr bei euren Prozessbegleiter*innen.

Fitnessraum bei Vianova / Sport Center Reutte

Im Keller haben wir einen Fitnessraum eingerichtet der gerne von Klient*innen und Mitarbeiter*innen genutzt werden kann. Wer Interesse an einer Einschulung hat, bitte bei der Verwaltung oder Jaqueline Niggl melden. Wir organisieren dann einen Termin.

VIANOVA ist Mitglied bei Sport Center Reutte. Das bedeutet, dass alle Assistent*innen, die eine/n Klient*in (mit Mitgliedschaft) im Sport Center begleiten, mittrainieren dürfen. Die Mitgliedskarte ist beim Empfang hinterlegt und die TrainerInnen sind informiert.

Kosten für Eintritte/Fahrkarten und Co

In der Regel übernimmt Vianova die Kosten (mit Beleg) für alle Assistent*innen. Diese aber immer vorher mit der/m Prozessbegleiter*in besprechen und genehmigen lassen.

Literatur über Vianova

Für alle Mitarbeiter*innen gibt es eine Sammlung von Texten und Links zu Texten, welche die Haltung, Arbeitsweise und Entwicklung von VIANOVA beschreiben. Ihr findet diese Sammlung im Ordner Literatur am Computer im Büro, wenn ihr als Assistent*in einsteigt und ausgedruckt in einer Mappe im Büro. Ein Inhaltsverzeichnis (die erste Datei im Ordner) unterstützt bei der Orientierung.

Andrea Dlugosch, Anke Langner: Auf dem Weg zur inklusiven Region? Einflussfaktoren und Entwicklungsphasen am Beispiel Reutte/Außerfern. (2014)

http://bidok.uibk.ac.at/library/dlugosch-reutte.html

bidok works 1/2009: Mein erstes Praktikum (Seite 5)

http://bidok.uibk.ac.at/projekte/arbeitswelt_tirol/downloads/bidok-works-1-09.pdf

bidok works 2/2009: Der „Herr Doktor“ ordiniert (Seite 4)

http://bidok.uibk.ac.at/projekte/arbeitswelt_tirol/downloads/bidok-works-2-09.pdf

Andreas Molitor: Sonderschulfreie Zone (2008)

http://bidok.uibk.ac.at/library/molitor-sonderschulfrei.html

Margit Dablander: Berufliche Integration (2006)

http://bidok.uibk.ac.at/library/dablander-tafie-dipl.html

Gertrud Köck: Unterstützende Assistenz und Selbstbestimmung für Menschen die unter schwierigsten Bedingungen leben (2005)

http://bidok.uibk.ac.at/library/koeck-assistenz.html

Heinz Forcher: Menschenrecht statt Mitleid (1997)

http://bidok.uibk.ac.at/library/bi-4-97.html#idp1111312

Michael Cyrus: Café, Beratung und Kultur (1997)

http://bidok.uibk.ac.at/library/bi-3-97.html#idp8291728

Norbert Syrow: Schulentwicklung im Spannungsfeld einer Integrationsklasse. Dissertation 1994

http://bidok.uibk.ac.at/library/syrow-schulentwicklung-diss.html

Tafie-Symposium: „Schule ohne Aussonderung -Leben ohne Aussonderung Reutte/Tirol” Mai 1989 http://bidok.uibk.ac.at/library/tafie-symp_1989.html

daraus:
Jutta Schöler: http://bidok.uibk.ac.at/library/schoeler-wedel.html

Klasse 1c Reutte: http://bidok.uibk.ac.at/library/schueler-kommentare.html

Abkürzungsverzeichnis

AAArbeitsassistenz
ADAAdvokatorische Assistenz
AZEArbeitszeiterfassung
BASBerufsausbildungsassistenz
DNDienstnehmerInnen
FAFEFamilien- und Freizeitentlastung
FBFamilienberatung
GFKGewaltfreie Kommunikation
IBAIntegrative Berufsausbildung
JCJobcoaching
JuWoKinder- und Jugendhilfe (alt Jugendwohlfahrt)
KiJuKinder- und Jugendhilfe
LTVLeitungsteam (bestehend aus Geschäftlichen Leitung, Pädagogischen Leitungen und Wirtschaftlichen Leitung)
PBProzessbegleiterIn
PLTPädagogisches Leitungsteam
SVSupervision
VWVerwaltung
WLWirtschaftliche Leitung
  1. Unterstützend, Hilfe leistend
  2. Z.B. SOB und Institut für Sozialpädagogik
  3. Eine weitere Möglichkeit der Reflexion sind die GFK-Übungsgruppen.
  4. Beim MA-Info-Point
  5. Diese Supervision wurde von der/dem PB organisiert!
  6. Informationen zum Fahrtenbuch: STEUERN: Das Fahrtenbuch richtig führen > http://bit.ly/2sGstCC